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Besteht eine regelmäßige Kontrollpflicht durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt?

BegehungDas von Ihnen beschriebene Vorgehen ist so nicht zulässig. Es besteht eine Pflicht zur regelmässigen Begehung der Arbeitsstätten.In § 3 Aufgaben der Betriebsärzte Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a) des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheits ...

Stand: 31.07.2018

Dialog: 42383