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Kann die in einem Jahr durch die Neuerstellung der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich benötigte Zeit mit den Betreuungszeiten der nächsten Jahre verrechnet werden?

Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...

Stand: 09.12.2013

Dialog: 19978