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Kann die in einem Jahr durch die Neuerstellung der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich benötigte Zeit mit den Betreuungszeiten der nächsten Jahre verrechnet werden?

der Gefährdungsbeurteilung noch eine ganze Reihe weiterer Unterstützungsaufgaben, die als Aufgabengebiete der Grundbetreuung genau bezeichnet sind. Deshalb ist es nicht im Sinne der DGUV Vorschrift 2, die für die Grundbetreuung ermittelte Einsatzzeit ausschließlich auf die Gefährdungsbeurteilung zu verwenden. Insbesondere können nicht Zeiten aus anderen Jahren für die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung verwendet ...

Stand: 09.12.2013

Dialog: 19978