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Darf ein Elektriker, der vor einer Woche seinen Gesellenbrief erhalten hat, eine elektrische Anlage nach BGV A3 prüfen?

auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert in der Technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1203 "Befähigte Personen". Dort wird eine Elektrofachkraft nicht explizit gefordert/genannt. Die befähigte Person muss u. a. eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen ...

Stand: 03.07.2015

Dialog: 22186