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Wie muss die Bestellung zur Elektrofachkraft formuliert werden, um auch den rechtlichen Ansprüchen gerecht zu werden?

Die Elektrofachkraft ist im § 2 der DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"  definiert. Danach gilt als Elektrofachkraft, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Elektrofachkraft wird man somit nicht durch eine Bestellung, ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 2737