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Darf eine elektrotechnisch ausgebildete Person, die zwei Jahre nicht in ihrem Beruf tätig war, einen Schaltschrank nach Plan und unter Bereitstellung der Baugruppen selbstständig bauen?

und Gefährdungsbeurteilung).Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die in der Frage genannte elektrotechnisch ausgebildete Person, die zwei Jahre nicht in ihrem Beruf tätig war, einen Schaltschrank nach Plan und unter Bereitstellung der Baugruppen selbstständig bauen darf, muss der Arbeitgeber bzw. die (verantwortliche) Elektrofachkraft eigenverantwortlich unter Beachtung der v.g. Vorschriften und Regelungen entscheiden. ...

Stand: 03.09.2014

Dialog: 11794