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Ist eine verantwortliche Elektrofachkraft einer bestimmten Abteilung bzw. Stabstelle zuzuordnen?

geboten. Im Zuge der betrieblichen Aufbauorganisation, d. h. Festlegung von Führungsebenen, kann der Unternehmer ihm obliegende Aufgaben zur Durchführung in eigener Verantwortung auf andere Personen übertragen (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 ArbSchG, § 13 BGVA1). Das erfolgt vorzugsweise schriftlich. Mit der Delegation dieser Aufgaben (Unternehmerpflichten) auf andere (Führungs-) Personen ...

Stand: 05.12.2024

Dialog: 44051