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Müssen zwei Laserschutzbeauftragte zwecks Vertretung wegen Krankheit, Urlaub etc. bestellt werden?

In der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) wird unter § 5 Absatz 2 folgendes gefordert:"Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufg ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 10058