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Kann der Unternehmer seiner Pflicht zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten auch dadurch nachkommen, indem er einen fachkundigen externen Dienstleister bestellt?

zu Frage 1:Der Arbeitgeber hat nach § 5 OStrV Absatz 2 vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch d ...

Stand: 22.09.2020

Dialog: 43280