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Muss ein "Ausbilder" von Nutzern von Flurförderfahrzeugen von der Firma schriftlich beauftragt werden?

Nein, der Ausbilder muss nicht schriftlich beauftragt werden.Die Beauftragung richtet sich lediglich an die Fahrer der Flurförderzeuge. Siehe hierzu die Ausführungen zu den Beauftragungen in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern".Den FAQ zum Arbeitsgebiet Flurförderzeuge sind unter der Frag ...

Stand: 27.01.2024

Dialog: 43883