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Was müssen wir beachten, wenn betriebsfremde Personen (Spediteure etc.) mit unseren Staplern fahren?

: "Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der ein Arbeitsmittel seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung verantwortlich, unabhängig davon ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den Arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 2959