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Darf ein Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand (DGUV Grundsatz 308-001) auch die Ausbildung für Teleskopflurförderzeug machen?

und Erfahrung ausreichende Kenntnisse in Theorie und Praxis auf dem Gebiet der in den Qualifizierungs-Stufen 1, 2 a und 2 b beschriebenen Teleskopstapler nachweisen kann. Dies gilt als erfüllt, wenn nach erfolgreicher Qualifizierung zur Teleskopstaplerfahrerin oder zum Teleskopstaplerfahrer mind. 2 Jahre Erfahrung im Umgang und dem Einsatz von geländegängigen Teleskopstaplern vorliegen.Mit den einschlägigen ...

Stand: 19.05.2020

Dialog: 43173