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Können Beschäftigte, die den Oberkörper beim Rückwärtsfahren mit dem Gabelstapler nicht mehr drehen können, weiterhin diese Tätigkeit ausüben?

für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" erfolgen.Unserer Einschätzung nach dürfte es nur schwer möglich sein, den Beschäftigten auf dem Gabelstapler einzusetzen. Letztendlich kann dies aber nur abschließend durch den Arbeitgeber, unter Einbeziehung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, entschieden ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 30446