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Muss ein Staplerfahrer, der eine Person mit einem zugelassenem Personenaufnahmemittel befördert, eine zusätzliche Ausbildung als Bediener von Hubarbeitsbühnen nach BGR 966 haben?

Grundsatz Nr: 308-008 (bisher: BGG/GUV-G 966) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen".In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber sich grundsätzlich vergewissern muss, dass die dort geforderten Bedingungen erfüllt und die notwendigen Fachkenntnisse auch vorhanden sind. Hierzu kann er selbst die entsprechende Ausbildung, Unterweisung bzw. Einweisung seiner Beschäftigten ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 17896