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Können Beschäftigte, die den Oberkörper beim Rückwärtsfahren mit dem Gabelstapler nicht mehr drehen können, weiterhin diese Tätigkeit ausüben?

Grundsätzlich gilt nach § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen hat, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört auch die körperliche Eignung.Eine ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 30446