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Müssen bei Testingenieuren, die für max. zwei Wochen im Ausland an einem festen Standort entsendet werden, Ersthelfer zur Verfügung stehen?

Bei einem Auslandeinsatz finden das berufsgenossenschaftliche Regelwerk Anwendung. Durch das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gelten die Unfallverhütungsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe (§ 15 SGB VII). Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das berufsgenossenschaftliche Regelwerk auch bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen von Beschäftigten einer deutschen Firma im Ausland (bzw ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 12155