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In welcher Anzahl dürfen die Ersthelfer der Kunden bzw. von Fremdbetrieben nach schriftlicher Einwilligung auf die eigene Ersthelfer-Quote angerechnet werden?

Weder im staatlichen noch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk gibt es Festlegungen, in welcher Anzahl Ersthelfer von fremden Betrieben angerechnet werden können. Dies ist individuell, nach Absprache/Koordination zwischen den beteiligten Firmen in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Diese Absprache und Koordination kann durch keine feste Regel ersetzt werden, da die Tätigkeiten, ...

Stand: 18.03.2020

Dialog: 43093