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Was sind "persönliche Gründe" nach § 28 DGUV Vorschrift 1, nach denen Beschäftigte die Bestellung als Ersthelfer verweigern können?

, sich als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen entfällt z. B. bei körperlicher Behinderung oder psychischen Krankheiten. Unterläuft dem Ersthelfer ein Fehler, obwohl er im Rahmen seines Wissens und Könnens gehandelt hat, so kann er dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Andererseits kann die unterlassene Hilfeleistung – auch aus Angst vor falschem Handeln – strafrechtlich verfolgt werden. Nähere ...

Stand: 19.09.2017

Dialog: 30139