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Kann ein Betrieb einen Beschäftigten gegen dessen Willen zum Ersthelfer ausbilden?

oder psychische Behinderung,- weitere Erkrankungen.Ebenso empfiehlt es sich nicht, Personen zu bestellen, die nur kurzzeitig im Betrieb anwesend sind, wie Teilzeitkräfte oder Personen, die in Kürze aus dem Betrieb ausscheiden.Darüber hinaus sind arbeits-/vertragsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, zu denen KomNet jedoch keine Beratung anbietet. Hier sollten Angehörige der rechtsberatenden Berufe ...

Stand: 25.02.2025

Dialog: 4101