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Sind bei eingesetzten Betriebssanitätern noch Ersthelfer im Betrieb nötig?

werden in der DGUV Regel (bisher: BGR A 1) konkretisiert. Im § 24 der DGUV Regel wird ausgeführt: "Für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb kann der Unternehmer auch Personen mit einer höher qualifizierten Ausbildung in Erster Hilfe benennen. Eine höher qualifizierte Ausbildung in Erster Hilfe besitzen z.B. Personen mit sanitäts- oder rettungsdienstlicher Ausbildung... " Somit ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 16962