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Muss die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern schriftlich mit Gegenzeichnung erfolgen?

die Unterschrift des Unternehmers als auch die des Sicherheitsbeauftragten zu finden.Die Sicherheitsbeauftragten mit dem ihnen übertragenen Aufgabenbereich müssen im Betrieb bekanntgemacht werden. Dies kann z.B. über einen Aushang am Schwarzen Brett geschehen. Hingewiesen sei hier auf die DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte". Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz ...

Stand: 29.03.2023

Dialog: 1924