Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen die Namen der Ersthelfer in Flucht- und Rettungsplänen aufgeführt sein?

Die Anforderungen an Flucht- und Rettunspläne werden unter Punkt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert.Die Bekanntgabe des Ersthelfers sowie Ersthelferinnen ist im Flucht- und Rettungsplan nicht vorgesehen.Über die Bekanntgabe der Ersthelfer sowie Ersthelferinnen im Unternehmen gibt die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" unter Punkt ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 19995