Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen die Namen der Ersthelfer in Flucht- und Rettungsplänen aufgeführt sein?

sind folgende Eintragungen vorzunehmen: – Die Notruf-Nummer, – die Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials, – die Lage des Erste-Hilfe-Raumes, – die Namen der Ersthelfer sowie Ersthelferinnen und Betriebssanitäter sowie Betriebssanitäterinnen, – die Anschrift des nächsterreichbaren Arztes, der Durchgangsärzte und des nächsten berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhauses. Diese notwendigen Angaben ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 19995