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Müssen die Namen der Ersthelfer in Flucht- und Rettungsplänen aufgeführt sein?

4.3.2 nähere Auskunft."Nach § 24 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ besteht die Verpflichtung, durch Aushänge, z. B. die von den Unfallversicherungsträgern herausgegebene DGUV Information 204-001 Plakat „Erste Hilfe“, oder in anderer geeigneter Form Hinweise über die Erste Hilfe an geeigneten Stellen im Betrieb anzubringen. Die DGUV Information 204-001 Plakat „Erste Hilfe ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 19995