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Kann eine Erste-Hilfe App auf dem Handy der Mitarbeiter auf Kleinbaustellen mit bis zu 4 Mitarbeitern einen ausgebildeten Ersthelfer ersetzen?

Ein Ersetzen des Ersthelfers durch eine App ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Beispielsweise kann das Handy defekt, der Akku leer oder keine Internetverbindung vorhanden sein. Die App kann jedoch als sinnvolle Ergänzung genutzt werden.Relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 28431