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Ist es zulässig, dass Ersthelfer und Ersthelferinnen nur alle vier Jahre an Fortbildungen teilnehmen ?

und mindestens das gleiche Ergebnis wie die alle zwei Jahre stattfindende Fortbildung erreichen.Nach Überschreiten der Zweijahresfrist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang notwendig.Die Fortbildung muss - wie die Erste-Hilfe-Ausbildung - bei einer von dem Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle durchgeführt werden.Eine Pflicht zur Übernahme von Kosten nach § 23 SGB VII ...

Stand: 06.12.2022

Dialog: 42298