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Müssen Reinigungskräfte/-teams, die außerhalb der Öffnungszeiten in einem Schwimmbad tätig sind, eine offizielle Ersthelferqualifikation besitzen?

Ja.Nach § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gilt Folgendes:„(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu ...

Stand: 22.04.2025

Dialog: 44111