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Hat ein SiGeKo nur eine beratenden Funktion oder ist er haftbar, wenn Nachlässigkeient im SiGe Plan zu Gefährdungen im Projekt führen?

und der Haftungsumfang des Koordinators/SiGeKo (und seine Weisungsbefugnis) sind vertraglich zu regeln. Allerdings kann der Bauherr sich auch vertraglich seiner Verantwortung nicht entziehen. Der Koordinator kann auch im Rahmen der Verschuldenshaftung (§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht) haftbar sein.Hinweis:Auf den Vortrag von Rechtsanwalt Guido Meyer "Die Haftung des Koordinators", gehalten ...

Stand: 24.04.2019

Dialog: 42683