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Wie werden Verantwortlichkeiten und Pflichten auf Baustellen bei Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft geregelt?

Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE in Sa ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 14240