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Darf ein Bauleiter SiGeKo-Arbeiten (SiGe-Plan, Vorankündigung usw.) übernehmen oder muss hierzu immer ein externer Koordinator beauftragt werden?

als auch der von ihm beauftragte "Dritte" ebenso als Koordinator fungieren können wie weitere beauftragte Koordinatoren.Der Koordinator hat gegenüber dem Bauherrn für das konkrete Bauvorhaben nachzuweisen, dass er über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.Legt er entsprechende Zeugnisse, Bescheinigungen oder Referenzen vor, kann der Bauherr von seiner Eignung ausgehen.   Nach § 3 BaustellV ...

Stand: 19.04.2024

Dialog: 43776