Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss bei der Ermittlung der Anzahl von Gefahrgutbeauftragten jeder Standort für sich betrachtet werden?

In § 1 Absatz 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist nachzulesen, dass die nachfolgenden Vorschriften für jedes Unternehmen gelten, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst.Als Unternehmen ist hier das gesamte Unternehmen inklusive der Standorte - sofern es sich hierbei nicht um eigenständi ...

Stand: 19.09.2025

Dialog: 44155