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Ist ein Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit, wenn die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 oder Kapitel 3.4 in Anspruch genommen werden?

, bei dem mit offenen Warntafeln (es kann keine Freistellung in Anspruch genommen werden) gefahren werden muss, ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen. Finden die Transporte ausschließlich nach den Freistellungen des ADR statt, können entweder die Befreiungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 oder nach § 2 Abschnitt 1 Nummer 6 genutzt werden und es muss kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Dies gilt ...

Stand: 17.07.2023

Dialog: 4922