Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen beim Transport von Gefahrgut die "LQ - begrenzten Mengen" in einem Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten aufgeführt werden?

Nein, die "begrenzten Mengen" (limited quantities) müssen nicht im Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen aufgeführt werden.Nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gelten die Vorschriften dieser Verordnung nicht für Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Cod ...

Stand: 05.05.2022

Dialog: 43670