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Unterstehen Gefahrgutbeauftragte und Abfallbeauftragte unmittelbar der Betriebsleitung? Sind sie in der Anwendung der Fachkunde unabhängig?

Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Nr. 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen ni ...

Stand: 13.10.2014

Dialog: 22087