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Benötige ich als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter eine besondere Ausbildung, um Unterweisungen im Umgang mit dem Feuerlöscher durchführen zu dürfen?

Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen. Siehe DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten". Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen. Wir weisen darauf hin ...

Stand: 07.11.2014

Dialog: 12657