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Ist es für die praktische Ausbildung von Brandschutzhelfern ausreichend, einen Feuerlöscher zu präsentieren ohne damit ein Feuer zu löschen?

Nein, dies ist nicht ausreichend. Es sind praktische Übungen mit dem Feuerlöscher durchzuführen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 der Arbeitss ...

Stand: 14.11.2024

Dialog: 42716