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Unter welchen Voraussetzungen kann auf den praktischen Teil der Brandschutzhelferausbildung verzichtet werden?

die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. In der DGUV Information 205-23 "Brandschutzhelfer" (bisher BGI/GUV 5182) heißt es unter Nr. 1.2: "Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22008