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Dürfen Beschäftigte sich weigern, sich zum Brandschutzhelfer ausbilden und bestellen zu lassen?

Unserer Einschätzung, haben die Beschäftigten die Pflicht, sich zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen, außer sie sind z. B. körperlich nicht in der Lage dazu. Wenn möglich, sollte aber eine freiwillige Lösung gefunden werden.Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl ...

Stand: 06.11.2025

Dialog: 25796