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Darf ein Sicherheitsbeauftragter mit der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen beauftragt werden?

Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 Punkt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte" und der DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" näher erläutert (Auszüge):"Sicherheitsbeauftragte sind von der Unternehmerin/vom Unternehmer bestell ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 12967