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Dürfen Sicherheitsbeauftragte die Führerscheine von Mitarbeitern kontrollieren, die mit dem Firmenwagen fahren?

grundsätzlich eigenverantwortlich überzeugen. Auf § 11 - Arbeitsmedizinische Vorsorge des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" weisen wir hin. Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 1932