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Kann ein Sicherheitsbeauftragter nur mit Zustimmung des Betriebsrates bestellt werden?

ist zu beteiligen. Die Bestellung sollte unter Mitwirkung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des unmittelbaren Vorgesetzten geschehen.Das Durchsetzen von Beteiligungsrechten des Betriebsrates ist allerdings eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit, zu der KomNet keine Beratung anbietet. Die Frage der Beteiligungsrechte sollte daher im direkten Kontakt mit entsprechend autorisierten Stellen (z. B ...

Stand: 11.03.2025

Dialog: 13545