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Darf ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit die Beschäftigten eines von mir betreuten Betriebs zu Sicherheitsbeauftragten ausbilden?

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgreich tätig werden. Es ist nicht explizit festgelegt, dass diese nur durch die Unfallversicherungsträger erfolgen muss.Zusammenfassend sei zu sagen, dass ein bestellter Sicherheitsbeauftragter im Regelfall eine Ausbildung- und Fortbildung bekommen muss . Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht bei dem Unfallversicherungsträger möglich, kann dies z. B. auch durch die bestellte ...

Stand: 19.05.2025

Dialog: 30457