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Werden z.B. 1-Euro-Kräfte, die über die Bundesagentur für Arbeit an Maßnahmen in Betrieben teilnehmen, als Beschäftigte gezählt, wenn es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten geht?

Berücksichtigung der Anzahl von sog. "1-Euro-Kräften" bei  der  Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Diese Antwort ergibt sich aus § 16d Abs. 7 Satz 2 SGB II, der wie folgt lautet:   „Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz ...

Stand: 26.08.2014

Dialog: 21854