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Dürfen Sicherheitsbeauftragte die Führerscheine von Mitarbeitern kontrollieren, die mit dem Firmenwagen fahren?

Der Unternehmer (Arbeitgeber) darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte (Arbeitnehmer) beschäftigen, die die unter § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten Voraussetzungen erfüllen und vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sind.Diese Ausführungen werden mit den Durchführungsanweisungen zu § 35 konkretisiert: "Versicherte ...

Stand: 07.11.2024

Dialog: 1932