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Müssen Sicherheitsbeauftragte vor ihrer Bestellung die Ausbildung z.B. bei der BG absolviert haben, oder kann die Ausbildung auch nach der Bestellung erfolgen?

Rechtsgrundlage für das Bestellen von Sicherheitsbeauftragten sind der § 22 "Sicherheitsbeauftragte" des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und der § 20 "Sicherheitsbeauftragte" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“.Aufgaben und Funktion des Sicherheitsbeauftragten werden zudem in der DGUV Regel 100-001 näher erläutert. Im Punkt 4.2.6 der DGUV Regel 100-001 heißt es:"Damit Sicherh ...

Stand: 24.10.2024

Dialog: 6618