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Kann ein Sicherheitsbeauftragter nur mit Zustimmung des Betriebsrates bestellt werden?

Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII - SGB VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 4.2 ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte; die Betriebsvertretung ist zu bet ...

Stand: 11.03.2025

Dialog: 13545