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Hat für bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte eine neue Bestellung zu erfolgen, wenn sich der Arbeits- und Zuständigkeitsbereich gegenüber der ursprünglichen Bestellung ändert?

Die Vorschriften fordern lediglich, dass Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden müssen (siehe § 20 Sicherheitsbeauftragte der DGUV Vorschrift 1). Ein Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie in der DGUV Regel 100-001. Unserer Einschätzung nach spricht nichts dagegen, die Bestellung um einen Vermerk zu ergänzen, indem erläutert wird, in welchem Bereich ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 18124