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Darf ein Sicherheitsbeauftragter mit der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen beauftragt werden?

Personen z.B. sein:• Betriebs- und Verwaltungsleiter,• Abteilungsleiter,• Prokuristen,• Objektleiter,• Bauleiter,• Meister,• Polier,• SchichtführerPersonen mit Führungsverantwortung, z. B. Meister, Vorarbeiter, Gruppenleiter, sollen aber nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden (Punkt 4.2.2 DGUV Regel 100-001).Aus den v. g. Ausführungen ergibt sich, dass es nicht Aufgabe ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 12967