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Sollten Vorgesetzte (z.B. Meister) als Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden?

Sicherheitsbeauftragte nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz als andere Beschäftigte. Sie unterstützen lediglich die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: „Vier Augen sehen mehr als zwei“. Sicherheitsbeauftragte übernehmen keine Unternehmerpflichten und können aus ihrer Funktion heraus keine Weisungen erteilen oder Aufsicht führen. Personen mit Führungsverantwortung, z. B ...

Stand: 04.11.2025

Dialog: 6428