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Ist es nötig, einen "fertigen" Sicherheitsbeauftragten auch weiterhin, gem. ArbSchG § 12 zu unterweisen?

(bisher: BGV A1).  (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls ...

Stand: 08.12.2014

Dialog: 21119